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   BGH, 18.12.1951 - I ZR 94/50   

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https://dejure.org/1951,143
BGH, 18.12.1951 - I ZR 94/50 (https://dejure.org/1951,143)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1951 - I ZR 94/50 (https://dejure.org/1951,143)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1951 - I ZR 94/50 (https://dejure.org/1951,143)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 4, 244
  • NJW 1952, 340
  • MDR 1952, 220
  • DB 1952, 162
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.02.1951 - I ZR 35/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1951 - I ZR 94/50
    Auf diese Umstände kann es aber zur Beurteilung sowohl der Frage, ob die Beklagte schuldhaft gehandelt hat (Urt. des Senats vom 9. Februar 1951 - I ZR 35/50 - Lindenmaier-Möhring Nachschlagewerk § 285 BGB Nr. 1), als auch der Frage, ob das Verhalten der Beklagten für den Vermögensverlust der Klägerin ursächlich gewesen ist, ankommen.
  • RG, 12.11.1923 - VI 1286/22

    Unmöglichkeit der Leistung. Geldentwertung.

    Auszug aus BGH, 18.12.1951 - I ZR 94/50
    Die frühere Rechtsprechung hatte sich regelmässig nur mit der Frage zu befassen, bis zu welchem Zeitpunkt ein Überweisungs- oder Auszahlungsauftrag noch widerrufen werden kann, oder, was dasselbe ist, bis zu welchem Zeitpunkt die Vertragsbank des Kunden den Widerruf noch beachten muß oder darf (vgl. RGZ 82, 95; 107, 156 [139]; RG SeuffA 59, 447; RG LZ 1933, 770 f).
  • BGH, 29.05.1951 - I ZR 65/50

    Steckengebliebene Ost-West-Überweisung

    Auszug aus BGH, 18.12.1951 - I ZR 94/50
    Ebenso wie in Fällen der Ost-West-Überweisung die Ansprüche des Kunden nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 2, 218 ff) über dasjenige hinausgehen können, was die Richtlinien den Kunden zubilligen, kann es auch vorkommen, daß im Einzelfall materiellrechtlich der Gutschriftsanspruch des Kunden zu verneinen ist, obwohl nach den Richtlinien die Einstellung der entsprechenden Verbindlichkeit der Bank in die Umstellungsrechnung als genehmigt zu gelten hat.
  • RG, 20.12.1938 - III 70/38

    1. Ist in der Revisionsinstanz die Zulässigkeit der Berufung von Amts wegen zu

    Auszug aus BGH, 18.12.1951 - I ZR 94/50
    Die Zulässigkeit der Berufung ist, obwohl sie von der Revision nicht gerügt ist, von Amts wegen zu prüfen, da die Frage, ob das Berufungsurteil in einem zulässigen Verfahren ergangen ist, Grundlage des Revisionsverfahrens bildet (RGZ 156, 291 [294]; 159, 83).
  • RG, 19.03.1913 - I 403/12

    Revision; Versäumung der Gebührenvorschußpflicht

    Auszug aus BGH, 18.12.1951 - I ZR 94/50
    Die frühere Rechtsprechung hatte sich regelmässig nur mit der Frage zu befassen, bis zu welchem Zeitpunkt ein Überweisungs- oder Auszahlungsauftrag noch widerrufen werden kann, oder, was dasselbe ist, bis zu welchem Zeitpunkt die Vertragsbank des Kunden den Widerruf noch beachten muß oder darf (vgl. RGZ 82, 95; 107, 156 [139]; RG SeuffA 59, 447; RG LZ 1933, 770 f).
  • RG, 11.04.1923 - I 180/22

    Auszahlung im Bankverkehr.

    Auszug aus BGH, 18.12.1951 - I ZR 94/50
    Das Recht zum Widerruf eines Überweisungsauftrages wird teilweise unmittelbar auf den für den Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB) an sich nicht anwendbaren § 671 Abs. 1 BGB gestützt (RG LZ 1933, 770 f), teilweise unter entsprechender Anwendung von § 649 BGB bejaht (RGZ 107, 136 [139]), mitunter auch lediglich als eine dem Auftraggeber jederzeit zustehende "Gegenweisung" im Rahmen des bestehenden Giroverhältnisses betrachtet (Meyer-Cording, Recht der Banküberweisung S. 91).
  • RG, 19.10.1937 - II 59/37

    1. Muß der Kläger und Berufungsbeklagte, der im ersten Rechtszug obgesiegt hat,

    Auszug aus BGH, 18.12.1951 - I ZR 94/50
    Die Zulässigkeit der Berufung ist, obwohl sie von der Revision nicht gerügt ist, von Amts wegen zu prüfen, da die Frage, ob das Berufungsurteil in einem zulässigen Verfahren ergangen ist, Grundlage des Revisionsverfahrens bildet (RGZ 156, 291 [294]; 159, 83).
  • BGH, 18.05.1951 - I ZR 82/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1951 - I ZR 94/50
    Mit der Weiterleitung des Auftrages an die Girozentrale und der Gutschrifterteilung zu deren Gunsten hatte sie zunächst auch alles getan, was banküblicherweise von ihr zur Ausführung des Auftrages, den sie durch Weiterbeauftragung eines ändern Geldinstitutes ausführen durfte, zu verlangen war (BGH Urt. v. 18. Mai 1951 - I ZR 82/50 -).
  • BGH, 28.05.1984 - III ZR 63/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Unwiderruflichkeit eines Überweisungsauftrags;

    Der Bankkunde wird nämlich durch die Unwiderruflichkeit des Überweisungsauftrags erheblich benachteiligt: Ohne die streitigen Klauseln könnte er seinen Überweisungsauftrag jederzeit widerrufen (vgl. BGHZ 4, 244, 247 [BGH 18.12.1951 - I ZR 94/50]; Canaris, Bankvertragsrecht, 2. Aufl. Rn. 352 ff.) und dadurch gegenüber dem Überweisungsempfänger bestehende Rechte aus §§ 320, 273 BGB ausüben.
  • BGH, 24.10.1957 - II ZR 114/56

    Scheckinkasso durch Reichsbank

    Der Auftrag ist schlechthin unausführbar geworden (BGHZ 4, 244, 248) [BGH 18.12.1951 - I ZR 94/50].

    Für den Giroverkehr ist anerkannt, daß durch die Verminderung des Guthabens bereits eine Leistung des Kontoinhabers an die Bank bewirkt wird (Meyer-Cording, Recht der Überweisung S. 36), die damit in den Besitz des entsprechenden Gegenwertes gelangt (Schoele, Recht der Überweisung Nr. 346, 412 II), den sie sich beim Überweisungsauftrag als Vorschuß für die Aufwendungen verschafft, die sie demnächst durch Gutschrift machen muß (BGHZ 4, 244, 248) [BGH 18.12.1951 - I ZR 94/50].

    Mit der blossen Absendung der Überweisungsunterlagen unter Buchung für die Reichsbankhauptstelle B. ging der Betrag noch nicht in deren Verfügungsbereich über (BGHZ 4, 244, 251) [BGH 18.12.1951 - I ZR 94/50].

  • BGH, 19.03.1991 - XI ZR 102/90

    Voraussetzungen des Aufwendungsersatzanspruchs einer mit einer

    Derartige Pflichten führen keinesfalls dazu, daß sie den von ihrem Auftraggeber zunächst zu Recht erlangten Aufwendungsersatz wieder gutschreiben müßte, wenn die weitere Durchführung der Überweisung aus irgendwelchen - nicht in ihrer Sphäre liegenden - Gründen scheitert (a.A. Hadding/Häuser ZHR 145 (1981), 138, 152 sowie Häuser ZIP 1982, 14, 16 unter Berufung auf BGHZ 4, 244, 248 ff.).
  • BGH, 17.12.1969 - VIII ZR 10/68

    Sonderkonto Pfandgläubiger - Prätendentenstreit bei Hinterlegung außerhalb der

    Auch der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß auch ein Rechtsirrtum unter Umständen entschuldbar sein und gemäß § 285 BGB den Eintritt des Verzuges ausschließen könne (BGH NJW 1951, 398; BGHZ 4, 244, 250, 251 [BGH 18.12.1951 - I ZR 94/50]; Betrieb 1962, 698).
  • BVerwG, 19.10.1967 - III C 33.64

    Rechtsmittel

    Ob das Guthaben des Klägers von der Filiale Stettin zur Filiale Magdeburg mit der Wirkung verlagert wurde, daß keine Ansprüche mehr gegen die erstere bestanden, würde zivilrechtlich mithin vom weiteren Schicksal der Überweisung, insbesondere davon abhängen, ob und auf welchem Weg sie in Gang gekommen ist, wann ihr Lauf unterbrochen wurde, ferner, welche weiteren Dispositionen der Kläger etwa getroffen hat (vgl. hierzu Meyer - Cording, Das Recht der Banküberweisung, Tübingen 1951; Schoele, Das Recht der Überweisung, Berlin 1937; Sprengel, Die steckengebliebene Überweisung, Stuttgart 1948; BGHZ 2, 218; 4, 244 [BGH 17.12.1951 - GSZ - 2/51]; 10, 319) [BGH 06.10.1953 - I ZR 185/52].
  • BVerwG, 10.02.1966 - III C 33.64

    Rechtsmittel

    Für einen solchen Fall hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 18. Dezember 1951 (BGHZ 4, 244) entschieden, daß bei einer Überweisung, die mutmaßlich auf dem Postwege nach Berlin verlorengegangen, jedenfalls nicht mehr bei dem Bankinstitut in der sowjetischen Besatzungszone eingegangen war, auf eine Gutschrift des überwiesenen Betrages bei der Absendebank geklagt werden könne, wenn sie den Betrag bei unverzüglicher Geltendmachung des Rückrufrechts hätte erlangen können.
  • BGH, 30.06.1955 - I ZR 186/53

    Rechtsmittel

    Das Fehlen eines förmlichen Antrages in der Berufungsbegründungsschrift macht aber die Berufung dann nicht unzulässig, wenn der Inhalt der Begründung der Berufung den Umfang des Berufungsangriffs klar erkennen läßt (BGHZ 4, 244 = LM § 519 ZPO; für die Revision Urteil des erkennenden Senats vom 29. September 1953 - I ZR 164/52).
  • BGH, 12.05.1955 - II ZR 20/54

    Rechtsmittel

    Nach dem Vortrag der Revision ist dies zuerst durch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone vom 23. Juni 1949 (OGHZ 2, 143) geschehen, im übrigen aber erst im Laufe des Jahres 1951 durch Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 2, 218; 3, 156 [BGH 27.09.1951 - I ZR 47/51]; 4, 244) [BGH 17.12.1951 - GSZ - 2/51].
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